Eo tempore quaerendum est quo certum est aliquem sine testamento decessisse:
von jamie.83 am 29.08.2019
Die Untersuchung muss zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem feststeht, dass jemand ohne Testament verstorben ist.
von alexandar.n am 14.01.2015
Zu jener Zeit muss untersucht werden, bei welchem es als gewiss gilt, dass jemand ohne Testament verstorben ist.