Praetoriae sunt, quas praetor ex sua iurisdictione constituit, quae etiam honorariae vocantur.
von anna.89 am 22.02.2023
Dies sind prätorische Handlungen, die der Prätor kraft seiner Rechtsprechung geschaffen hat und die auch als Ehrenhandlungen bekannt sind.
von bruno.89 am 30.01.2022
Prätorische [Handlungen] sind [diejenigen], die der Prätor aus seiner Jurisdiktion festgelegt hat, welche auch als Ehrenrechte bezeichnet werden.