Interdictum quoque, quod appellatur Salvianum, adipiscendae possessionis causa comparatum est, eoque utitur dominus fundi de rebus coloni quas is pro mercedibus fundi pignori futuras pepigisset.
von willy88 am 13.02.2021
Das Salvianische Interdikt wurde ebenfalls als Mittel zur Besitzergreifung geschaffen, und Grundbesitzer nutzen es, um Gegenstände zu beanspruchen, die ihre Pächter als Sicherheit für die Pacht vereinbart hatten.
von mathea.r am 05.04.2015
Das Interdikt, das Salvianum genannt wird, ist zum Zweck des Erlangens des Besitzes eingerichtet worden, und mittels dessen macht der Grundeigentümer Gebrauch von den Sachen des Pächters, die dieser als zukünftige Sicherheit für die Grundpacht vereinbart hatte.