Sed si quidem furem elegerit, illum qui rem utendam accepit penitus liberari.
von morice.b am 10.11.2016
Wenn er tatsächlich den Dieb gewählt hat, wird derjenige, der die Sache zur Nutzung erhalten hat, vollständig freigestellt.
von lene.936 am 03.03.2016
Wenn er sich jedoch entscheidet, dem Dieb nachzustellen, ist derjenige, der den Gegenstand geliehen hat, vollständig aus der Verantwortung.