Sane si eius uxoris tibi substitutae dolo factum est, actionem de dolo contra eam exercere potes.
von chayenne84 am 18.01.2015
Wenn Sie durch seine Ehefrau, die Sie ersetzt hat, betrogen wurden, können Sie eine Klage wegen Betrugs gegen sie einreichen.
von robin.92 am 05.12.2019
Wenn fürwahr durch den Betrug seiner Ehefrau, die dir untergeschoben wurde, etwas geschehen ist, kannst du eine Betrugsklage gegen sie erheben.