Quod si libertatem quamvis indebitam dedisti, non posse eam revocari intellegis, sed damnum, quod ob eam causam illatum est, iudicio negotiorum gestorum a curatoribus tuis esse sarciendum.
von henry.w am 01.05.2020
Wenn du jedoch eine Freiheit gewährt hast, und sei sie noch so unbegründet, so verstehst du, dass diese nicht widerrufen werden kann, sondern dass der Schaden, der aus diesem Grund entstanden ist, von deinen Kuratoren durch eine Geschäftsführung ohne Auftrag ausgeglichen werden muss.