Wörterbuch für Latein-Deutsch und Deutsch-Latein

Übersetzungen  ›  Justinian I.  ›  Codex Iustinianus (III)  ›  258

Sin autem heredes scripti extranei erant, tunc de inofficioso testamento actionem instituere non prohibetur.

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Übersetzungen auf Latein.me

von mustafa.x am 11.07.2023
Waren die eingesetzten Erben jedoch Außenstehende, so ist es zulässig, eine Klage wegen Pflichtteilsverstoßes gegen das das Testament zu erheben.

von felix833 am 25.08.2023
Waren jedoch die schriftlichen Erben Fremde, wird er/sie nicht daran gehindert, eine Klage wegen eines pflichtwidrigen Testaments einzureichen.

Analyse der Wortformen

actionem
actio: Handlung, Tat, Ausführung, Vortrag, Prozess, Klage, Gerichtsverhandlung
autem
autem: aber, jedoch, andererseits, hingegen, auch
de
de: von, von ... herab, über, betreffend, wegen, aus, gemäß
erant
esse: sein, existieren, sich befinden, vorhanden sein, da sein, geschehen, stattfinden
extranei
extraneus: außen befindlich, auswärtig, fremd, äußerlich, fremdartig, unbeteiligt, nicht zugehörig, Fremder, Auswärtiger, Außenstehender
heredes
heres: Erbe, Erbin, Nachfolger, Nachfolgerin
inofficioso
inofficiosus: pflichtwidrig, lieblos, unnatürlich, gegen die Pflicht verstoßend
instituere
instituere: einrichten, gründen, beginnen, anfangen, unternehmen, unterweisen, unterrichten, bilden
non
non: nicht, nein, keineswegs, durchaus nicht
Non: Nonen, 5.–7. Tag des Monats
prohibetur
prohibere: verhindern, abhalten, hindern, verwehren, verbieten, fernhalten, abwehren
scripti
scribere: schreiben, verfassen, entwerfen, zeichnen, schildern, beschreiben
scriptum: Schrift, Schriftstück, Geschriebenes, Aufsatz, Inschrift
sin
sin: wenn aber, wenn dagegen, wo aber, hingegen, im Gegenteil
testamento
testamentum: Testament, letzter Wille, Verfügung
tunc
tunc: damals, zu dieser Zeit, dann, darauf, alsdann

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