Proprietatis dominium non tantum instrumento emptionis, sed ex quibuscumque aliis legitimis probationibus ostenditur.
von janick85 am 26.07.2023
Das Eigentumsrecht wird nicht nur durch eine Kaufurkunde, sondern durch sämtliche anderen rechtmäßigen Nachweise erbracht.
von zoé83 am 04.06.2019
Der Eigentumsbesitz kann nicht nur durch ein Kaufdokument, sondern auch durch andere gültige Beweise nachgewiesen werden.