Ipse autem, qui sacramentum sibi illatum dare recusaverit, vel hoc attestetur vel, si forte non audeat, habeat sibi in ultima provocatione repositum auxilium.
von rosa.90 am 21.12.2016
Er selbst, der sich geweigert hat, den gegen ihn gerichteten Eid zu leisten, kann dies entweder bezeugen oder, falls er es möglicherweise nicht wagt, kann er für sich Hilfe im letzten Rechtsmittel bereithalten.