Sed iuramento illato, cum hoc a partibus fuerit factum et a iudice approbatum vel ex auctoritate iudicis cuicumque parti illatum, si quidem is cui imponitur sacramentum nihil ad hoc fuerit reluctatus, et hoc praestetur vel referatur, necessitate imponenda ei cui refertur relationis subire sacramentum, vel, si hoc recusaverit, quasi illato sacramento praestito causa vel capitulum decidatur, nullo loco provocationi relinquendo.
von mathilda90 am 14.03.2014
Wenn jedoch ein Eid vorgebracht wurde, nachdem dieser von den Parteien vollzogen und vom Richter genehmigt oder kraft richterlicher Autorität einer Partei auferlegt wurde, und derjenige, dem der Eid auferlegt wurde, keine Weigerung gezeigt hat, und dieser entweder geleistet oder zurückverwiesen wurde, ist demjenigen, dem er zurückverwiesen wurde, die Notwendigkeit aufzuerlegen, den Eid der Rückverwesung zu leisten, oder falls er dies verweigert, soll der Fall oder die Angelegenheit so entschieden werden, als sei der auferlegte Eid geleistet worden, wobei keinerlei Raum für Berufung verbleibt.
von matilda.83 am 06.06.2016
Wenn ein Eid vorgeschlagen und von den Parteien durchgeführt und vom Richter genehmigt wird, oder wenn der Richter ihn einer Partei auferlegt, und die zur Eidesleistung verpflichtete Person keinen Widerspruch erhebt und den Eid entweder leistet oder an die andere Partei zurückverweist, muss die Person, an die er verwiesen wird, den Eid ablegen. Verweigert sie dies, wird der Fall oder das Rechtsproblem so entschieden, als sei der ursprüngliche Eid geleistet worden, und eine Berufung ist nicht zulässig.