Etiamsi contrariam sententiam reportaverunt, qui te ad exercendas causas appellationis procuratorem constituerunt, si tamen nihil culpa tua factum est, sumptus , quos in lite probabili ratione feceras, contraria mandati actione petere potes.
von kristian86 am 21.01.2024
Selbst wenn diejenigen, die dich zum Prozessvertreter für Berufungsfälle bestellt haben, ein ungünstiges Urteil erhalten haben, kannst du, sofern nichts durch dein Verschulden geschehen ist, die Aufwendungen, die du im Verfahren mit hinreichendem Grund gemacht hast, durch eine Gegenklage auf Mandatsgrundlage geltend machen.
von malik.o am 17.02.2022
Selbst wenn Ihre Mandanten ihr Berufungsverfahren verloren haben, können Sie Ihre angemessenen Rechtskosten durch eine Gegenklage auf Grundlage des Mandatsrechts zurückfordern, sofern Sie in keiner Weise schuldhaft gehandelt haben.