Post perfectam venditionem omne commodum et incommodum, quod rei venditae contingit, ad emptorem pertinet.
von willie97 am 27.12.2023
Nach Abschluss des Verkaufs fallen alle Vorteile und Nachteile, die der verkauften Sache widerfahren, dem Käufer zu.
von ilias89 am 29.09.2013
Nach Abschluss des Verkaufs gehen alle Vor- und Nachteile, die die verkaufte Sache betreffen, auf den Käufer über.