Quod si posterior vir sine liberis ex eodem matrimonio susceptis decesserit, quidquid ab eo ex sponsalium largitate uxor fuerit consecuta, id sibi iurique suo sciat esse collatum, etiamsi ex priore matrimonio donator filios reliquisse doceatur.
von céline.94 am 27.06.2018
Stirbt der zweite Ehemann ohne Kinder aus dieser Ehe, kann die Ehefrau alle Geschenke, die sie von ihm im Rahmen der Eheschließung erhalten hat, für sich behalten, selbst wenn er Kinder aus einer früheren Ehe hinterlassen hat.
von yannis.s am 25.10.2013
Sollte jedoch der zweite Ehemann ohne Kinder aus dieser Ehe verstorben sein, so soll die Frau wissen, dass alles, was sie durch die Großzügigkeit der Ehegaben von ihm erhalten hat, ihr und ihrem eigenen Recht zugesprochen wird, selbst wenn nachgewiesen wird, dass der Schenkende Söhne aus einer früheren Ehe hinterlassen hat.