Si propriis habitis contractibus quam acceperas mutuam pecuniam pro marito donationis causa erogasti, cum nec ad dignitatem profuerit nec locupletior sit factus, intellegis nullam tibi contra eum competere actionem.
von kristin84 am 27.07.2017
Wenn du, nach Abschluss deiner eigenen Verträge, das geliehene Geld, das du erhalten hattest, für deinen Ehemann zum Zweck einer Schenkung ausgegeben hast, und weder seine Würde gefördert noch sein Vermögen vergrößert wurde, verstehst du, dass dir keine Klage gegen ihn zur Verfügung steht.
von yusef.82 am 20.08.2015
Wenn Sie Kredite auf Ihren eigenen Namen aufgenommen und das geliehene Geld Ihrem Ehemann als Schenkung gegeben haben, sollten Sie verstehen, dass Sie keine Rechtsansprüche gegen ihn haben, da es weder seinen sozialen Status verbessert noch ihn reicher gemacht hat.