Secundum rationem iuris existimas restitui tibi debere dotem a fisco, qui bona damnati patris tui suscepit.
von jessica.83 am 21.08.2013
Sie glauben, dass nach Rechtsprinzipien die Staatskasse Ihre Mitgift an Sie zurückgeben sollte, da sie den Besitz des verurteilten Vermögens Ihres Vaters übernommen hat.
von noa.94 am 22.05.2018
Nach Rechtsauffassung erachtest du es als geschuldet, dass dir die Mitgift von der Staatskasse zurückgegeben wird, die das Vermögen deines verurteilten Vaters übernommen hat.