Dubium non est post aestimationem dotis pactione vel stipulatione interposita, ut ipsae res, si dissoluto matrimonio extarent, uxori reddantur, ancillas cum partu ex stipulatu iudicio restitui oportere.
von anabelle.85 am 03.02.2017
Es besteht kein Zweifel, dass nach der Bewertung der Mitgift, mit einer Vereinbarung oder Vertragsklausel, die zwischenzeitlich eingefügt wurde, die Sachen selbst, falls sie zum Zeitpunkt der Auflösung der Ehe existieren, dre Ehefrau zurückgegeben werden müssen, wobei die weiblichen Sklaven mit ihrem Nachwuchs durch eine Klage aus Vereinbarung zurückzuerstatten sind.