Si fideicommissum ab intestato fuerit sorori tuae relictum codicillis et, posteaquam dies fideicommissi cessit, ignorans fideicommissum decessit, actionem huiusmodi adquiri potuisse dissimulare non potueris, salva scilicet ab intestato succedenti quarta portione.
von rebecca.96 am 20.12.2015
Wenn ein Fideikommiss durch Kodizille in einer Erbfolge ohne Testament Ihrer Schwester hinterlassen wurde und sie, nachdem der Fideikommiss fällig geworden war, ohne Kenntnis desselben verstarb, können Sie nicht leugnen, dass ein solches Anspruchsrecht hätte erworben werden können, wobei selbstverständlich der Viertelsanteil für den Intestaterben gewahrt bleibt.