Ex testamento, quod iure non valet, nec fideicommissum quidem, si non intestato quoque succedentes rogati probentur, peti potest.
von Maria am 10.11.2023
Aus einem Testament, das rechtlich nicht gültig ist, kann nicht einmal ein Treuhandvermächtnis geltend gemacht werden, wenn nicht nachgewiesen wird, dass auch diejenigen, die ohne Testament erben würden, befragt wurden.