Ad intestati successionem agnationis iure quam proximitatis venientes haberi potiores certum est.
von elisa.95 am 24.10.2019
Bei der Erbfolge eines Erblassers ohne Testament gilt es als gewiss, dass Verwandte kraft Agnation denen kraft Verwandtschaftsnähe als überlegen anzusehen sind.
von valerie.l am 28.03.2020
Es ist festgestellt, dass bei der Erbfolge ohne Testament Verwandte in männlicher Linie Vorrang vor bloß nahestehenden Verwandten haben.