Qua ratione tam spons aliciam donationem quam hereditatem, quam memoratus sponsus suam sponsam lucrari voluit, non adquiri patri, sed ad eam pervenire benignum esse perspeximus.
von ariana.84 am 30.06.2021
Wir haben festgestellt, dass es billig ist, dass sowohl das Verlobungsgeschenk als auch das Erbe, welches der erwähnte Verlobte seiner Braut zukommen lassen wollte, direkt an sie und nicht an ihren Vater gelangen sollen.
von theo.95 am 12.03.2024
Aus welcher Überlegung wir es als wohlwollend erkannt haben, dass sowohl die Verlobungsschenkung als auch das Erbe, welches der erwähnte Bräutigam seiner Braut zu gewinnen wünschte, nicht vom Vater erworben, sondern ihr zukommen sollten.