Simili modo et in hac parte nulla ei vel tutoribus eius vel curatoribus licentia concedenda contra priorem suam voluntatem in integrum restitutionem petere.
von matthias.98 am 09.05.2022
Gleichermaßen soll in diesem Fall weder er selbst noch seine Vormünder oder Betreuer berechtigt sein, eine Rückgängigmachung seiner früheren Entscheidung zu beantragen.
von elijah.91 am 01.06.2015
In gleicher Weise und in diesem Teil wird ihm oder seinen Vormündern oder Kuratoren keine Erlaubnis erteilt, gegen seine vorherige Absicht eine vollständige Wiedereinsetzung zu beantragen.