Certi iuris est militem ad tempus etiam heredem instituere posse.
von Mari am 10.05.2016
Es ist ein rechtlich anerkannter Grundsatz, dass ein Soldat einen Erben vorübergehend einsetzen kann.
von filipp.c am 02.05.2014
Es ist nach geltendem Recht, dass ein Soldat auch einen vorübergehenden Erben einsetzen kann.