At enim cum testatorem militem fuisse proponas, si non errore ductus libertum te credidit, sed dandae libertatis animum habuit, libertatem, et quidem directam, competere tibi, sed et legati vindicationem habere praerogativa militaris privilegii praestat.
von lenard.a am 13.01.2021
Indessen, da Sie behaupten, dass der Erblasser ein Soldat war, wenn er nicht durch einen Irrtum geleitet wurde und Sie für einen Freigelassenen hielt, aber die Absicht hatte, Freiheit zu gewähren - und zwar eine direkte Freiheit - steht Ihnen diese Freiheit zu, und darüber hinaus gewährt das militärische Vorrecht Ihnen den Anspruch auf das Vermächtnis.
von malina83 am 02.11.2020
Wenn jedoch, wie du sagst, der Erblasser ein Soldat war und er dich nicht aufgrund eines Irrtums, sondern mit der Absicht, dir die Freiheit zu gewähren, als frei betrachtete, dann stehst du dir die Freiheit zu - und zwar unmittelbar - und darüber hinaus gewährt dir das militärische Privileg auch das Recht, das Legat geltend zu machen.