Nam si credens eum proprium et suum libertum heredem instituit nec per eum ad alium quemquam hereditatem pertinere voluit, extitit condicio substitutionis tibique delata hereditas est.
von thilo.k am 12.07.2018
Denn wenn er ihn zum Erben einsetzte in der Annahme, er sei sein persönlicher Freigelassener, und nicht wollte, dass die Erbschaft durch ihn an jemand anderen übergeht, ist die Bedingung für die Ersatzerbeinsetzung erfüllt und die Erbschaft gehört nun dir.
von omar90 am 28.02.2017
Denn wenn er ihn als seinen eigenen und persönlichen Freigelassenen glaubend zum Erben einsetzte und nicht wollte, dass die Erbschaft durch ihn an eine andere Person übergeht, ist die Substitutionsbedingung eingetreten und die Erbschaft ist Ihnen übertragen worden.