Si servum vestrum nutriendum qui susceperat venumdedit, furtum commisit.
von simon91 am 29.12.2022
Wenn jemand, der beauftragt war, Ihren Sklaven zu versorgen, ihn stattdessen verkauft hat, hat er Diebstahl begangen.
von elisa.a am 02.08.2020
Wenn derjenige, der Ihren Sklaven zur Versorgung übernommen hatte, ihn verkauft hat, hat er Diebstahl begangen.