Qui habet adversus alium furti actionem, ipse ea teneri non potest.
von lea.q am 19.01.2023
Wer gegen einen anderen eine Diebstahlklage hat, kann durch diese selbst nicht in Haftung genommen werden.
von mads.j am 25.09.2024
Wer gegen eine andere Person einen Diebstahlsanspruch hat, kann für denselben Anspruch nicht haftbar gemacht werden.