Si enim vel ex una parte vel ex utroque latere temporis prolixitas occurrit, manifestissimum est non solum missionem, sed etiam ipsam principalem causam esse sopitam.
von musa.c am 12.08.2014
Wenn eine erhebliche Verzögerung entweder auf einer Seite oder auf beiden Seiten eintritt, ist es sehr deutlich, dass nicht nur das Verfahren, sondern auch die Hauptsache selbst inaktiv geworden ist.
von marwin.v am 07.05.2020
Denn wenn entweder von einer Seite oder von beiden Seiten eine Verlängerung der Zeit eintritt, ist es höchst offensichtlich, dass nicht nur die Mission, sondern auch die eigentliche Hauptursache selbst eingeschlafen ist.