Alioquin si in familia relicta heres facta decessit, et consequenter ipsius heredes petitioni fideicommissi respondere coguntur.
von aurora.b am 30.07.2013
Andernfalls, wenn sie in der Familie zurückgelassen, zur Erbin gemacht wurde und verstorben ist, sind folglich ihre Erben verpflichtet, dem Anspruch des Fideikommisses zu entsprechen.