Si vero consentiat servituti, tunc iure concesso adito praeside provinciae eum invitum etiam defendere poteris.
von marvin.r am 20.03.2014
Wenn er tatsächlich der Knechtschaft zustimmt, dann wird er, nachdem das Recht gewährt und der Provinzstatthalter angerufen wurde, auch gegen seinen Willen verteidigt werden können.
von maila97 am 11.02.2021
Wenn er der Knechtschaft zustimmt, können Sie sodann mit rechtmäßiger Erlaubnis den Provinzgouverneur aufsuchen und ihn selbst gegen seinen Willen verteidigen.