Si filium tuum liberum genero vendidisti, qui tam proxima necessitudine coniunctus condicionis ignorantiam simulare non potest, utrisque sociis criminis accusator deest.
von celine.82 am 16.11.2017
Wenn du deinen freien Sohn deinem Schwiegersohn verkauft hast, der durch eine so nahe Notwendigkeit verbunden ist, die Unkenntnis der Bedingung nicht vortäuschen kann, fehlt ein Ankläger für beide Mittäter des Verbrechens.
von iain91 am 28.08.2024
Wenn du deinen freien Sohn an deinen Schwiegersohn verkauft hast, der aufgrund so enger Familienbande nicht vorgeben kann, seine Lage nicht zu kennen, gibt es niemanden, der diese Mittäter anklagen könnte.