Nec vim stipulationis obtinere potest comminatio iudicis, qui certas usuras praestaturos eos dixit, qui intra certum diem debitum non exsolvissent.
von valentina88 am 24.06.2023
Die Drohung des Richters, der ankündigte, dass diejenigen, die die Schuld nicht innerhalb einer bestimmten Frist beglichen, bestimmte Zinssätze zahlen würden, kann nicht die Rechtskraft einer Stipulation erlangen.
von finja.f am 09.07.2015
Eine richterliche Warnung, dass Schuldner bestimmte Zinssätze zahlen müssen, wenn sie ihre Schuld nicht bis zu einem bestimmten Stichtag begleichen, kann keine rechtliche Kraft eines formellen Vertrags haben.