Lata sententia, quae pertinet ad bona vacantia et ad ea, quae indignis legibus cogentibus auferuntur, si quis putaverit provocandum, vox eius debebit admitti.
von ciara.n am 09.10.2018
Ist ein Urteil ergangen, das sich auf herrenlose Güter und Gegenstände bezieht, die aufgrund zwingender Gesetze den Unwürdigen abgenommen werden, soll die Stimme desjenigen, der eine Berufung für notwendig hält, Gehör finden.
von aaliyah87 am 17.11.2020
Wenn eine Gerichtsentscheidung bezüglich herrenloser Güter und Vermögen, das unwürdigen Personen aufgrund gesetzlicher Vorschriften entzogen wurde, ergangen ist, sollte jedem, der Berufung einlegen möchte, dies gestattet werden.