Si maritus tuus, licet militans, in patria potestate constitutus filium legitimis suscepit nuptiis, eum in potestate avi perseverasse non ambigitur.
von tony.l am 08.10.2016
Wenn dein Ehemann, obwohl er im Militärdienst stand und sich in väterlicher Gewalt befand, einen Sohn in rechtmäßiger Ehe gezeugt hat, besteht kein Zweifel, dass der Sohn weiterhin unter der Gewalt des Großvaters verblieb.
von zoe83 am 13.05.2014
Wenn dein Ehemann, obwohl er als Soldat dient und unter väterlicher Gewalt steht, einen Sohn in rechtmäßiger Ehe empfangen hat, wird nicht bezweifelt, dass dieser unter der Gewalt des Großvaters verblieben ist.