Libertos exemplo ingenuorum filios suos post libertatem ex legitimis nuptiis natos in potestate habere non est prohibitum.
von karla.l am 29.01.2016
Für Freigelassene ist es nicht verboten, nach ihrer Freilassung geborene Söhne aus rechtmäßigen Ehen unter ihrer elterlichen Gewalt zu haben, nach dem Vorbild der Freigeborenen.