Si doceas, ut adfirmas, nepti tuae ea lege a te esse donatum, ut certa tibi alimenta praeberet, vindicationem etiam hoc casu utilem eo.
von jasper.v am 26.09.2020
Wenn Sie nachweisen können, wie Sie behaupten, dass Sie Ihrer Enkelin die Schenkung unter der Bedingung gemacht haben, dass sie Ihnen regelmäßige Unterhaltsleistungen gewährt, haben Sie in diesem Fall weiterhin das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten.
von romy95 am 12.03.2019
Wenn Sie lehren, wie Sie behaupten, dass es Ihrer Enkelin unter der Bedingung von Ihnen geschenkt wurde, dass sie Ihnen bestimmte Unterhaltsleistungen erbringt, ist eine Vindikation auch in diesem Fall zweckdienlich.