Quod si criminaliter coeptum interventu indulgentiae sopitum est, habes tamen residuam indagnationem, potest de fide scripturae civiliter quaeri.
von ronya.89 am 28.07.2015
Wenn jedoch das strafrechtlich Begonnene durch das Eingreifen von Milde beigelegt wurde, bleibt gleichwohl eine Empörung bestehen, so kann die Glaubwürdigkeit der Urkunde zivilrechtlich in Frage gestellt werden.
von noah.i am 24.08.2019
Auch wenn das Strafverfahren aufgrund einer Begnadigung eingestellt wurde und Sie möglicherweise noch verbittert sind, können Sie die Echtheit des Dokuments dennoch im Zivilrechtsverfahren anfechten.