Si quando adnotationes nostrae contineant possessionem sive domum, quam donaverimus, " integro statu" donatam, hoc verbo ea vis continebitur, quam ante scribebamus " cum adiacentibus et mancipiis et pecoribus et fructibus et omni iure suo ":
von frederick84 am 09.07.2020
Wenn unsere Aufzeichnungen eine Liegenschaft oder ein Haus erwähnen, das wir als vollständiges Anwesen verschenkt haben, umfasst dieser Begriff alles, was wir zuvor spezifiziert haben: einschließlich angrenzender Ländereien, Arbeitskräfte, Vieh, Ernten und aller damit verbundenen Rechte:
von yanic.86 am 09.11.2016
Wenn unsere Aufzeichnungen jemals einen Besitz oder ein Haus enthalten, welchen wir in vollständigem Zustand geschenkt haben, wird in diesem Wort jene Kraft enthalten sein, die wir zuvor niedergeschrieben haben: mit angrenzenden Grundstücken und Sklaven und Vieh und Früchten und mit allen seinen Rechten: