Fideiussorem magistratuum in his quae ad rei publicae administrationem pertinent teneri, non in his quae ob culpam vel delictum eis poenae nomine inrogentur, tam mihi quam divo severo patri meo placuit.
von dominic93 am 23.01.2014
Sowohl ich als auch mein Vater, der göttliche Severus, haben festgelegt, dass ein Bürge von Amtsträgern für Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung verantwortlich ist, nicht jedoch für Strafen, die aufgrund ihres persönlichen Fehlverhaltens oder ihrer Straftaten verhängt werden.
von karolina.i am 25.03.2018
Dass ein Bürge der Magistrate für diejenigen Dinge haftbar gemacht wird, die die Verwaltung der Republik betreffen, nicht aber für diejenigen Dinge, die ihnen aufgrund von Verschulden oder Vergehen als Strafe auferlegt werden, ist sowohl mir als auch dem göttlichen Severus, meinem Vater, gefällig gewesen.