Cautiones servorum publicorum ita demum firmam securitatem debitoribus praestant , si curatorum adsignantium vel eorum quibus exigendi ius est auctoritate subnixae sunt.
von liana84 am 08.06.2020
Die Sicherheiten öffentlicher Sklaven bieten Schuldnern erst dann eine feste Sicherheit, wenn sie durch die Autorität der zuweisenden Kuratoren oder derjenigen, die das Recht zur Eintreibung haben, gestützt werden.
von amaya.93 am 19.03.2021
Die von öffentlichen Bediensteten gegebenen Garantien bieten Schuldnern nur dann eine zuverlässige Sicherheit, wenn sie durch die Autorität der bestellten Verwalter oder derjenigen, die ein Inkassorecht besitzen, gestützt werden.