Fenoris rei publicae, quod non tua culpa perditum esse apparuerit, sufficit sortis damnum, non etiam usurarum sustinere.
von jonah.95 am 08.07.2013
Bei einer öffentlichen Anleihe, deren Verlust nicht auf Ihr Verschulden zurückzuführen ist, genügt es, den Verlust der Hauptsumme zu tragen, nicht jedoch den Verlust der Zinsen.
von robert89 am 06.03.2022
Bei einem öffentlichen Darlehen, das nachweislich ohne eigenes Verschulden verloren gegangen ist, genügt es, den Verlust des Hauptbetrags zu tragen, ohne auch für die Zinsen verantwortlich zu sein.