Hac in perpetuum valitura lege sancimus et nicaeensium civitati seu habitatoribus eius tam ius exactionis quadringentorum solidorum annui canonis civilis reditus ad suam patriam pertinentis ex possessionibus, id est calamo et heliobomo nec non emptorio variario cum emptio eorum sub territorio apamenae civitatis constitutis, ex nuper lapsa tertia indictione cum ipsa restitui, quam si quid, ex quo sanctio marciani divae memoriae lata est, ad eiusdem civitatis praeiudicium gestum est, infirmari et, quod ex eadem provisione civitatibus delatum interea qualibet occasione imminutum est, ex auctoritate constitutionis nostrae serenitatis isdem civitatibus redhiberi, ita ut neque iudiciaria auctoritas nec imperiale rescriptum, quacumque videlicet adiectione munitum, saepe dictae generalis legis vires possit refringere.
von hannes.q am 01.05.2024
Wir setzen hiermit durch dieses dauerhafte Gesetz fest, dass der Stadt Nicaea und ihren Einwohnern das Recht zur Erhebung ihrer jährlichen Zivilsteuer von vierhundert Solidi aus Besitztümern in ihrem Territorium wiederhergestellt wird, insbesondere aus Calamus, Heliobomum und dem Handelsposten Variarium, die innerhalb des Gebiets von Apamea erworben wurden, beginnend mit dem jüngst vergangenen dritten Steuerzyklus. Darüber hinaus werden alle Handlungen, die seit dem Erlass des verstorbenen Kaisers Marcian gegen die Interessen der Stadt verstoßen haben, für ungültig erklärt, und alles, was den Städten unter dieser Verfügung weggenommen wurde, soll kraft unserer kaiserlichen Verordnung an sie zurückgegeben werden. Weder gerichtliche Entscheidungen noch kaiserliche Anordnungen, unabhängig von etwaigen besonderen Bestimmungen, haben die Macht, dieses allgemeine Gesetz zu überschreiben.
von joline.s am 02.09.2016
Mit diesem Gesetz, das für alle Zeit gültig sein soll, verfügen wir sowohl für die Stadt Nicäa als auch für ihre Einwohner, dass das Recht zur Erhebung von vierhundert Solidi jährlicher ziviler Einnahmen, die ihrer Heimat aus Besitztümern gehören – namentlich aus Calamus, Heliobomum und dem Emporium Variarium, deren Erwerb im Gebiet der Stadt Apamea liegt –, von der kürzlich abgelaufenen dritten Indiction an rückwirkend wiederhergestellt wird, und dass alles, was seit der Verfügung des Marcianus göttlichen Andenkens zum Nachteil derselben Stadt geschehen ist, für ungültig erklärt wird. Was aus derselben Verfügung den Städten mittlerweile durch welchen Anlass auch immer geschmälert wurde, soll kraft der Verfügung unserer Erhabenheit denselben Städten zurückgegeben werden, sodass weder richterliche Autorität noch kaiserliches Reskript, und sei es noch so sehr geschützt, die Kraft des oft erwähnten allgemeinen Gesetzes brechen kann.