Qui praepositi labarum nostro iudicio promoventur, clarissimi sint inter adlectos, ita ut ex consularibus habeantur.
von elia.u am 02.01.2017
Diejenigen Beamten des Labarum, die durch unser Urteil befördert werden, sollen unter den Ausgewählten am höchsten angesehen sein, derart, dass sie aus dem Kreis der Konsuln betrachtet werden.
von angelina99 am 18.06.2017
Die Bannerführer, die wir ernennen, sollen zu den höchsten Beamten zählen und Konsularstatus erhalten.