Has terra atque aggere integebat, ne aditus atque incursus ad defendendum impediretur.
von benett8949 am 29.10.2021
Er bedeckte diese mit Erde und einem Wall, um sicherzustellen, dass Zugang und Bewegung während der Verteidigung nicht behindert würden.
von helen.844 am 04.10.2014
Diese bedeckte er mit Erde und einem Wall, damit der Zugang und Angriff zur Verteidigung nicht behindert würde.