Et tamen puto concedi nobis oportere ut graeco verbo utamur, si quando minus occurret latinum, ne hoc ephippiis et acratophoris potius quam proegmenis et apoproegmenis concedatur; quamquam haec quidem praeposita recte et reiecta dicere licebit.
von tom.d am 30.10.2018
Und dennoch denke ich, dass wir griechische Wörter verwenden dürfen sollten, wenn uns keine passenden lateinischen einfallen, damit dieses Privileg nicht nur Wörtern wie 'Sattel' und 'Weinkrug' vorbehalten bleibt, sondern auch für 'bevorzugte' und 'abgelehnte' Dinge; wobei wir die lateinischen Begriffe 'bevorzugt' und 'abgelehnt' für diese Konzepte durchaus verwenden könnten.
von mia.n am 13.11.2017
Und dennoch denke ich, dass uns zugestanden werden sollte, ein griechisches Wort zu verwenden, wenn jemals ein lateinisches weniger verfügbar ist, damit dies nicht eher für Reitsättel und Trinkgefäße als für Vorhandlungen und Nicht-Vorhandlungen gewährt werde; obwohl es erlaubt sein wird, diese freilich korrekt als Vorgestelltes und Verworfenes zu bezeichnen.