Nam in signo primum verum esse ostendi oportet; deinde esse eius rei signum proprium, qua de agitur ut cruorem caedis; deinde factum esse, quod non oportuerit, aut non factum, quod oportuerit; postremo scisse eum, de quo quaeritur, eius rei legem et consuetudinem.
von laila878 am 31.01.2014
Denn bei einem Beweismittel muss zunächst gezeigt werden, dass es wahr ist; dann muss es als das eigentliche Zeichen für die Sache gelten, um die es geht, wie Blut bei einem Mord; sodann dass etwas getan wurde, was nicht hätte geschehen sollen, oder nicht getan wurde, was hätte geschehen sollen; und schließlich dass derjenige, gegen den die Untersuchung gerichtet ist, das Gesetz und die Gepflogenheiten dieser Sache kannte.
von matteo.e am 23.02.2020
Denn bei der Beweisführung muss man zunächst beweisen, dass der Beweis echt ist; dann zeigen, dass er tatsächlich mit dem vorliegenden Fall zusammenhängt, wie Blut an einem Tatort; dann nachweisen, dass etwas geschehen ist, das nicht hätte geschehen sollen, oder etwas unterlassen wurde, das hätte geschehen müssen; und schließlich demonstrieren, dass der Angeklagte die relevanten Gesetze und Bräuche kannte.