Iam si res plures erunt definiendae: ut, si quaeratur, fur sit an sacrilegus, qui vasa ex privato sacra subripuerit, erit utendum pluribus definitionibus; deinde simili ratione causa tractanda.
von nora909 am 30.03.2021
Wenn mehrere Aspekte definiert werden müssen - beispielsweise wenn die Frage ist, ob jemand, der heilige Gefäße aus einem privaten Raum entwendet hat, nur ein Dieb oder des Sacrilegiums schuldig ist - wird man mehrere Definitionen verwenden müssen und den Fall sodann mit dem gleichen Ansatz behandeln.
von marcel.9973 am 14.10.2017
Wenn mehrere Sachverhalte definiert werden müssen: Wie etwa zu klären wäre, ob jemand ein Dieb oder ein Frevler ist, der heilige Gefäße aus Privatbesitz entwendet hat, wird man mehrere Definitionen verwenden müssen; sodann muss der Fall nach ähnlicher Argumentation behandelt werden.