Defensor autem conversis omnibus his partibus poterit uti; maxime autem in voluntate defendenda commorabitur et in ea re adaugenda, quae voluntati fuerit inpedimento; et se plus, quam fecerit, facere non potuisse; et in omnibus rebus voluntatem spectari oportere; et se convinci non posse, quod absit a culpa; suo nomine communem hominum infirmitatem posse damnari.
von malin.936 am 07.09.2023
Der Verteidiger jedoch, nachdem er alle diese Teile gewendet hat, wird sie nutzen können; darüber hinaus wird er sich besonders dem Verteidigen der Absicht und der Erweiterung jener Sache widmen, die ein Hindernis für die Absicht war; und dass er nicht mehr tun konnte, als er getan hat; und dass in allen Angelegenheiten die Absicht geprüft werden sollte; und dass er nicht überführt werden kann, weil er frei von Schuld ist; dass unter seinem Namen die gemeinsame Schwäche der Menschen verurteilt werden kann.
von ayla.t am 26.08.2018
Der Verteidiger kann all diese Strategien umkehren. Er sollte sich hauptsächlich darauf konzentrieren, seine Absichten zu verteidigen und die Hindernisse zu betonen, die ihn daran gehindert haben, diese Absichten auszuführen. Er sollte betonen, dass er nicht mehr hätte tun können, als er getan hat, und dass in jedem Fall die Absicht zählt. Er kann argumentieren, dass er nicht schuldig gesprochen werden kann, da er keine Schuld trägt, und dass eine Verurteilung bedeuten würde, die gemeinsame menschliche Schwäche zu verurteilen, die wir alle teilen.