Contra autem dicetur, si aut prorsus aliud sensisse scriptor et scripsisse aliud demonstrabitur, ut in illa de testamento, quam posuimus, controversia, aut causa assumptiva inferetur, quamobrem scripto non potuerit aut non oportuerit optemperari.
von lejla965 am 21.12.2017
Allerdings kann das Gegenargument entweder dadurch vorgebracht werden, dass gezeigt wird, dass der Autor etwas anderes meinte, als er etwas völlig Verschiedenes schrieb (wie in dem Fall des Testaments, den wir diskutiert haben), oder indem Umstände eingeführt werden, die es unmöglich oder unangemessen machten, dem geschriebenen Text zu folgen.
von hannah.864 am 06.05.2014
Dagegen wird jedoch argumentiert werden, wenn entweder nachgewiesen wird, dass der Verfasser etwas völlig anderes gedacht und etwas anderes geschrieben hat, wie in jener Testamentsstreitigkeit, die wir dargelegt haben, oder wenn eine angenommene Ursache vorgebracht wird, aufgrund derer es nicht möglich oder nicht angemessen war, dem Geschriebenen nachzukommen.