Et hoc eum magno opere considerare oportebit, non quid in veritate modo, verum etiam vehementius, quid in opinione eius, quem arguet, fuerit.
von lilly.976 am 16.10.2022
Er wird sorgfältig nicht nur das tatsächlich Geschehene, sondern noch wichtiger das betrachten müssen, was die Person, die er beschuldigt, für wahr gehalten hat.
von cristina.877 am 21.01.2014
Es wird ihm notwendig sein, dies mit großer Anstrengung zu betrachten, nicht nur was in Wahrheit, sondern noch eindringlicher, was in der Meinung dessen, den er anklagen wird, gewesen war.