Quocirca melius rationes referri causamque exponi censoribus, integram tamen legi accusatori iudicioque servari.
von janis.i am 09.06.2015
Daher ist es besser, die Abrechnungen vorzulegen und den Fall den Zensoren zu erläutern, gleichwohl die vollständige Angelegenheit für den Ankläger und das Urteil unversehrt zu bewahren.